Fahrverbote in Hamburg für Dieselfahrzeuge

Fahrverbote für Diesel in Hamburg – Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Hamburg als erste deutsche Stadt Fahrverbote für Diesel erlassen. Die Verbote gelten für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord, und zwar für Diesel, die nicht die Euro-Norm 6 erfüllen. Während das Fahrverbot auf der Stresemannstraße lediglich für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen gilt, sind auf der Max-Brauer-Allee auch einfache Pkw vom Fahrverbot betroffen. Klar ist: auch weitere Städte werden Fahrverbote für Diesel einführen.

Diese Fahrverbote führen zu einem weiteren Wertverlust bei älteren, aber auch bei aktuellen Diesel-Fahrzeugen. So verlieren Diesel-Fahrer insgesamt viele Milliarden Euro, und zwar auch in ländlichen Gegenden, wo Fahrverbote eigentlich kein Thema sind.

Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

Diesel-Fahrer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, sind dieser „faktischen“ Enteignung aber nicht wehrlos ausgeliefert. Wenn der Diesel nämlich bei einer Autobank finanziert oder geleast wurde, haben Verbraucher sehr gute Chancen, sich ohne Verluste aus dieser Diesel-Falle zu befreien.

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Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus Trier erklärt:

„Praktisch alle Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Das hat unser Musterprozess vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) gegen die VW-Bank eindrucksvoll gezeigt. Der Kläger spart über 8.000 €.“

Wird der Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Autokreditwiderruf erstritten, etwa vor dem Landgericht Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17) und vor dem Landgericht München I (Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138). Auch das Landgericht Arnsberg hat einem Verbraucher gegen die VW-Bank bereits Recht gegeben.

Damit ist die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig die bislang erfolgreichste Kanzlei zum Thema Autokreditwiderruf.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen:

Diese Prozesserfolge sind keine Einzelfälle. Wir führen bereits mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken, insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer Argumentation folgt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und angesichts der Fahrverbote bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle.

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