Dieselfahrverbote kommen

Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote kommen – Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

Mit Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Diesel-Fahrverbote sind zur Wahrung der Luftreinheit bereits jetzt rechtlich möglich. Jetzt drohen Fahrverbote für Diesel in mindestens 70 deutschen Städten, allen voran Stuttgart, Düsseldorf, München und Hamburg. Bewohner und Pendler müssen sich also schnellstmöglich nach einem anderen Fahrzeug umsehen, wenn sie ihren Diesel zukünftig nicht an der Stadtgrenze abstellen wollen. Das Problem: die in Verruf geratenen Diesel, die in den letzten Monaten ohnehin schon starke Wertverluste erlitten haben, sind spätestens jetzt praktisch unverkäuflich. Der gesamte Dieselmarkt ist tot. Daher verlieren Diesel-Fahrer insgesamt viele Milliarden Euro, und zwar auch in ländlichen Gegenden, wo Fahrverbote eigentlich kein Thema sind.

Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

Dieser „faktischen“ Enteignung sind Diesel-Fahrer wehrlos ausgeliefert, aber nur dann, wenn das Fahrzeug bar bezahlt wurde. Wenn der Diesel nämlich bei einer Autobank finanziert oder geleast wurde, haben Verbraucher sehr gute Chancen, sich ohne Verluste aus dieser Diesel-Falle zu befreien. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus Trier erklärt: „Praktisch alle Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Das hat unser Musterprozess vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) gegen die VW-Bank eindrucksvoll gezeigt. Der Kläger spart über 8.000 €.“

Mehr zum Thema Autokredit-Widerruf

Wird der Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig weitere verbraucherfreundliche Urteile zum Autokreditwiderruf erstritten, ganz aktuell wieder vor dem Landgericht Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17) und vor dem Landgericht München I (Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138). Auch das Landgericht Arnsberg hat einem Verbraucher gegen die VW-Bank bereits Recht gegeben.

Damit ist die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig die bislang erfolgreichste Kanzlei zum Thema Autokreditwiderruf, zu dem bundesweit bislang vier verbraucherfreundliche Urteile bekannt geworden sind.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: „Diese Prozesserfolge sind keine Einzelfälle. Wir führen bereits mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken, insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer Argumentation folgt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und angesichts der drohenden Fahrverbote bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle.“

Mit dem kostenlosen Rechner von Dr. Lehnen & Sinnig können Sie selbst mit wenigen Klicks ausrechnen, ob es sich für Sie wirtschaftlich lohnt, Ihren Autokredit zu widerrufen.

Lohnt sich der Autokreditwiderruf?

Mit dem kostenlosen Rechner von Dr. Lehnen & Sinnig können Sie selbst mit wenigen Klicks ausrechnen, ob es sich für Sie wirtschaftlich lohnt, Ihren Autokredit zu widerrufen.