Fahrverbote in Köln und Bonn

Fahrverbote in Köln und Bonn kommen!

Breaking News: Gericht ordnet Fahrverbote für Köln und Bonn an.
Die Städte Köln und Bonn müssen ab April 2019 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen. Geklagt hatte auch diesmal die Deutschen Umwelthilfe.

Nachdem z.B. in BerlinFrankfurt am Main, Mainz und Hamburg die Fahrverbote für Diesel bereits beschlossene Sache sind, folgen nun auch Köln und Bonn. In Nordrhein-Westfalen könnte es jetzt Schlag auf Schlag gehen. Denn zahlreiche weitere Städte aus NRW drohen zu folgen.

Damit werden wohl auch Diesel-Autos in NRW weitere Wertverluste erleiden. Viele Autofahrer wollen nicht mehr hilflos zusehen und auf Lösungen der Politiker warten. Sie suchen daher bereits jetzt nach Auswegen, um ihre „wertlosen” Diesel loszuwerden. Eine Möglichkeit bietet da für viele Verbraucher der Diesel-Joker. Voraussetzung ist, dass das Auto finanziert wurde.

Ausweg Autokredit-Widerruf

Wird der Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Man muss für seinen Diesel keinen Käufer finden, sondern gibt das Auto einfach an die finanzierende Bank zurück. Der Kredit muss nicht mehr weiter abbezahlt werden. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

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Lesen Sie dazu „Volkswagen. Das Urteil. VW-Bank erleidet durch fehlerhafte Autokreditverträge Totalschaden vor Gericht: Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto.”

Ist ein Auto nicht finanziert, jedoch vom sog. Abgasskandal betroffen, bieten die Rechtsanwälte aus Trier ebenfalls Hilfe. Die Kanzlei ist eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal, erst kürzlich konnte hier das bundesweit erste Urteil vor einem Oberlandesgericht erstritten werden. Allerdings ist für viele Betroffene Eile geboten, denn am 31.12.18 verjähren die ersten Ansprüche gegen Hersteller. Wer beispielsweise seine Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen bis dahin nicht geltend macht, bleibt auf dem Schaden sitzen.

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In beiden Fällen bietet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen und Sinnig aus Trier eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Die Kanzlei ist bundesweit tätig, die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei über 80 %.

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